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Bewerbung online (BewO)

Diese Beschreibung gilt nur für die Bewerbung 

  • am Beruflichen Gymnasium 

  • am Berufskolleg

  • an der 2-jährigen Berufsfachschule

 

 

Um für alle Bewerberinnen und Bewerber die bestmöglichen Chancen zu garantieren, unter Berücksichtigung der geltenden Aufnahmevoraussetzungen den bestmöglichen Schulplatz zu bekommen, führt die Kultusverwaltung Baden-Württemberg für die Beruflichen Schulen und ausgewählte Berufskollegs ein zentrales Bewerberverfahren (BewO)  durch.

Für eine erfolgreiche Anmeldung hat das Land Baden-Württemberg einige unterstützende Informationsmaterialien bereitgestellt.

Was sind die Vorteile?

  • Vereinfachung des Verfahrens für die Schülerinnen und Schüler
  • Mehr Bewerber erhalten eine vorläufige Zusage
  • Die Schulplätze sind vor den Sommerferien verteilt
  • Hohe Transparenz

Wie funktioniert das Verfahren?

  1. Die Erfassung der Daten erfolgt online durch die Schülerinnen und Schüler
  2. Die Schülerinnen und Schüler bringen ihre Bewerbungsziele in eine Reihenfolge. Diese Reihenfolge kann später noch geändert werden, allerdings nur auf schriftlichen Antrag an der zuständigen Schule.
  3. Die Schülerinnen und Schüler geben nur noch einen Aufnahmeantrag (ausgedruckter Antrag, beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses, Lebenslauf) für alle Bewerbungsziele ab und zwar an der bevorzugten Schule
  4. Die Schule nimmt die Bewerbungsunterlagen entgegen und kontrolliert diese.
  5. Die Schule verschickt vorläufige Ab- und Zusagen.
  6. Die Schule nimmt die Endzeugnisse entgegen und erfasst die Noten.
  7. Die Schule entscheidet über Härte- und Sonderfälle.
  8. Es gibt einen zentralen Aufnahmetag und einen Nachrücktag in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien

Teilnehmende Schulen

  • Alle staatlichen Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg

Zeitlicher Ablauf

Den genauen zeitlichen Ablauf finden Sie auf der Webseite der Kultusverwaltung. Grob kann man sagen
  • Ende Januar bis 1.3 ist die online-Anmeldung unter https://bewo.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/BewO freigeschaltet
  • In der Regel bis zum ersten Arbeitstag im März müssen die schriftlichen Unterlagen an der Schule eingereicht werden.
  • In den ersten 2-3 Märzwochen werden die vorläufigen Zu- oder Absagen von den Schulen verschickt
  • Bis Ende März müssen die Wahlfächer an der Schule gewählt werden
  • Von März bis Juli können die Bewerbungsdaten, z.B. Priorität oder Adressänderungen, geändert werden
  • Bis Mitte Juli kümmern sich die Bewerber vom allgemeinbildenden Gymnasium um einen Notenauszug (Formular unter https://bewo.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/BewO/Downloads)
  • Bis Mitte Juli (genauen Stichtag beachten) muss das Endzeugnis oder ein Notennachweis an der Schule abgegeben werden, von der die vorläufigen Zu- oder Absage kam
  • Ende Juli (genauen Stichtag beachten) findet an der Schule, von der die vorläufige Zu- oder Absagen kam, das Aufnahmeverfahren statt. Die Schülerinnen und Schülern werden an der Schule aufgenommen oder ihnen wird mitgeteilt, wo sie einen Schulplatz bekommen.
  • Ende Juli (genauen Stichtag beachten) findet ab 10:00 ein allgemeines Nachrückverfahren für Schüler statt, die noch keinen Schulplatz haben

Wie funktioniert das online-Verfahren:

Erfahrungswerte für das Berufliche Gymnasium

Folgende Schüler haben in den letzten Jahren sicher einen Schulplatz bekommen

  • alle Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,3 (SG) bzw 2.6 (TG) in D, E, M von der
    • Realschule,
    • Werkrealschule,
    • Gemeinschaftsschule (Niveaum M),
    • 2-jährigen Berufsfachschule

Folgende Schüler haben in den letzten Jahren fast sicher einen Schulplatz bekommen

  • Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2.6 (SG) bzw 3.0 (TG) in D, E, M von der
    • Realschule,
    • Werkrealschule,
    • Gemeinschaftsschule (Niveau M),
    • 2-jährigen Berufsfachschule
  • Schülerinnen und Schüler vom
    • allgemeinbildenden Gymnasium (mit einem Versetzungszeugnis von 9 nach 10 oder von 10 nach 11)
    • sechsjährigen beruflichen Gymnasium (mit einem Versetzungszeugnis von 10 nach 11)
    • Gemeinschaftsschule (Niveau E) mit Versetzung in die Oberstufe
Dies sind Erfahrungswerte. Die tatsächliche Bewerberlage in einem Jahr kann jedoch davon abweichen.
 
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