Jahnstr. 12-14, 79312 Emmendingen
07641 465 100   07641 465 199
Krankmelden Mail Anfahrt

Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife technische Richtung (1BKFH)

Sie haben einen mittleren Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung im gewerblichen Bereich und möchten gerne an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) oder an einer Dualen Hochschule studieren?

Diesen können Sie innerhalb eines Jahres an unserem Berufskolleg (1BKFH) erwerben. Die erworbene Fachhochschulreife ist bundesweit anerkannt. Sie können damit an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in ganz Deutschland studieren.

Aufnahmevoraussetzung

  • Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzung nach Klasse 11 eines Gymnasiums (nach G9) bzw. Klasse 10 eines Gymnasiums (nach G8), Versetzung in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
  • eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung der gewerblichen Richtung Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf

oder

  • Schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum,

oder

  • Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

oder

  • Das Versetzungszeugnis in die zweite Klasse einer gewerblichen Fachoberschule

Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch des Berufskollegs förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren, wobei der erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule bis zu einem Jahr angerechnet werden kann.
Ausländische Bewerber, die ihren mittleren Bildungsabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, benötigen einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Die Ausbildung

ein Jahr Vollzeitunterricht mit 32 Wochenstunden
Fächer: Religionslehre, Deutsch, Englisch, Mathematik, Technische Physik Gemeinschaftskunde, Volkswirtschaftslehre, Chemie, Projektarbeit

Probezeit

Die Probezeit endet mit dem 1. Schulhalbjahr. Für ihr Bestehen gelten dieselben Bedingungen wie für das Bestehen der Abschlussprüfung

Abschlussprüfung

Sie besteht aus einer zentral gestellten schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und  Technische Physik und einer mündlichen Prüfung

Wie kann es weiter gehen?

Das Zeugnis der Fachhochschulreife ist u. a. Voraussetzung für

  • die Zulassung zum Studium an jeder Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in der Bundesrepublik Deutschland
  • für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung,
  • für ein Studium an einer Dualen Hochschule in Baden-Württemberg (nach Eignungstest) oder
  • ein Studium in allen Fachrichtungen an der Fachhochschule der Nordwestschweiz.
  • Seit 2015 stehen die staatlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg auch Studieninteressierten mit Fachhochschulreife offen. Für die Hochschulbewerbung muss neben der Fachhochschulreife auch die sogenannte Deltaprüfung bestanden werden. In diesem Studierfähigkeitstest werden keine schulischen Themen abgeprüft, sondern es geht um einen Nachweis der analytischen, verbalen und numerischen Fähigkeiten, der psychischen Belastbarkeit und der Arbeitsgeschwindigkeit auf Hochschulniveau.
  • (weitere Information: https://deltapruefung.uni-mannheim.de).
  • Um als Beamter in den gehobenen Dienst aufsteigen zu können, wird als schulische Grundvoraussetzung mindestens die Fachhochschulreife vorausgesetzt.

Mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife kann man sich, sofern der Durchschnitt aus den Noten aller maßgebenden Fächer mindestens 2,5 beträgt und man in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Technische Physik jeweils mit besser als „ausreichend“ abgeschlossen hat um die Aufnahme in die Klasse 2 der Technischen Oberschule bewerben und dort die allgemeine bzw. die fachgebundene Hochschulreife erwerben. Damit ist ein Studium an einer Universität möglich. Weitere Informationen dazu erhält man von der GLS

Ausbildungsförderung

Nach dem Ausbildungsförderungsgesetz besteht für alle Schülerinnen und Schüler des 1BKFH die Möglichkeit, beim zuständigen Landratsamt – Abt. Ausbildungsförderung – einen Antrag auf BAFöG zu stellen. Die Leistungen nach BAFöG sind abhängig vom Einkommen der Eltern.

noch mehr Informationen?

Alle wichtigen Informationen zu dieser Schulart finden Sie in unserem Flyer, den Sie hier herunterladen können oder im Sekretariat an der Schule erhalten können.

Kontakt:

weitere Informationen von Herrn Zimmermann (zim@ghse.de)
oder über das Sekretariat (poststelle@ghse.de; 07641 / 465-100)

Häufige Fragen/FAQ

Es werden keine besonderen mathematischen Kenntnisse vorausgesetzt, aber die Fähigkeit zu strukturiertem Denken, wie sie in der Mathematik auch von Nöten ist, wäre äußerst hilfreich.

Der Abschluss der Fachhochschulreife kann bundesweit anerkannt werden, wenn zusätzlich zum schulischen Abschluss ein einschlägiges, d.h. ein entsprechend der jeweiligen Fachrichtung der schulischen Ausbildung ausgerichtetes halbjähriges Praktikum, eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung nachgewiesen wird. Der Erwerb des Assistentenabschlusses in dem Bildungsgang, in dem zugleich die Fachhochschulreife erworben wurde, genügt für eine bundesweite Anerkennung nicht.

Die Erfüllung der Voraussetzungen für eine bundesweite Anerkennung bei Nachweis eines Praktikums oder einer Berufsausbildung wird durch die Schule geprüft und bescheinigt, an der die Fachhochschulreife erworben wurde; im Übrigen ist das Kultusministerium zuständig.

Gewerbliche und Hauswirtschaftlich-
Sozialpflegerische Schulen Emmendingen

Jahnstr. 12-14
79312 Emmendingen

07641-465-100
07641-465-199


Das Sekretariat ist geöffnet von:

Mo - Do: 7.30 - 12.00 Uhr
Mo - Do: 13.00 - 15.30 Uhr
Fr: 7.30 - 13.00 Uhr